Die Bemessung der Grundsteuer für Immobilien ist verfassungswidrig

Laut Bundesverfassungsgericht führen Einheitswerte für Grundstücke zu „gravierenden Ungleichbehandlungen“ der Immobilienbesitzer.

In seiner Pressemitteilung vom 10. April 2018 erklärt das Bundesverfassungsgericht die Bemessung der Grundsteuer für Immobilien für verfassungswidrig. Die seit über 50 Jahren nicht mehr angepassten Einheitswerte für Grundstücke seien „völlig überholt“ und führten zu „gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen.“
Mit dieser Begründung hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die bestehenden Vorschriften für verfassungswidrig erklärt und bestimmt, dass der Gesetzgeber spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen hat.

Nach Verabschiedung eines neuen Gesetzes soll eine Übergangsfrist bis Ende 2024 gelten. Vertreter von Ländern und Finanzverwaltungen hatten für lange Übergangsfristen plädiert, da sie für eine Neubewertung der rund 35 Millionen Grundstücke Zeit brauchen.

Die Gemeinden nehmen jährlich rund 14 Milliarden Euro mit der Grundsteuer ein. Damit ist sie eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Die Abgabe trifft in Deutschland nicht nur Immobilienbesitzer, sondern über die Nebenkosten auch die Mieter.

Quellen:
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018
Die WELT vom 10.04.2018

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