Grundsteuer-Reform: Steuer-Flickenteppich im Anmarsch?

Jeder, der ein Grundstück besitzt, muss sie zahlen: Die Grundsteuer.

Jeder, der ein Grundstück besitzt, muss sie zahlen: Die Grundsteuer. Nach Jahren der Kritik an veralteten Berechnungsfaktoren wurde sie nun reformiert: Allerdings enthält das verabschiedete Gesetz eine Öffnungsklausel, die es den Bundesländern erlaubt, eigene Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer anzuwenden. Bis 2025 könnte sich die Steuerlandschaft zum Flickenteppich entwickeln.

Der Bund möchte die Höhe der Grundsteuer zukünftig an die Wertentwicklung eines Grundstücks und der darauf stehenden Immobilien koppeln und spricht dabei von einer „sozial gerecht ausgestalteten Grundsteuerreform“.

Was der Bundesfinanzminister möchte, wollen mehrere Bundesländer noch lange nicht. Mehrere Länder, darunter Bayern und Niedersachsen, favorisieren ein einfaches Flächenmodell.

Die Grundsteuer darf nach den alten Bewertungsregeln übergangsweise noch bis Ende 2024 erhoben werden. Die Länder haben also noch fünf Jahre Zeit bis zur endgültigen Anwendung der gesetzlichen Neuregelung.

Genaue Informationen gibt es hier.

Foto: Marco Verch, flickr (Link des Originalfotos https://www.flickr.com/photos/149561324@N03/39556709280 / Link License https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/)

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