SDS bietet ab 2017 komfortablen Wechselservice

SDS Saxonia Data Service GmbH: Oft sind Hausverwaltungen oder Eigentümer mit ihrem Messdienst nicht 100%ig zufrieden, scheuen jedoch vor einem Wechsel zurück, da dies immer Aufwand bedeutet. Diesen Aufwand nehmen wir Ihnen mit dem SDS-Wechselservice ab.

Oft sind Hausverwaltungen oder Eigentümer mit ihrem Messdienst nicht 100%ig zufrieden, scheuen jedoch vor einem Wechsel zurück, da dies immer Aufwand bedeutet. Diesen Aufwand nehmen wir Ihnen mit dem SDS-Wechselservice ab.

Wie das geht?

Sie erteilen uns eine Vollmacht, in der die SDS ausdrücklich ermächtigt wird, die bestehenden Abrechnungs- und Miet- bzw. Wartungsverträge zu kündigen, die Aufhebung und Abwicklung der bestehenden Verträge durchzuführen und in diesem Zusammenhang alle erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Diese Vollmacht finden Sie hier.

Natürlich achten wir darauf, Kündigungen nicht verfrüht, sondern zeitgerecht durchzuführen.

Bei dem Wechsel von einem beliebigen Abrechnungsdienstleister zur SDS können beispielsweise bestehende Gerätemietverträge bestehen bleiben, wenn eine vorzeitige Kündigung mit finanziellen Zusatzaufwendungen verbunden wäre, die einen solchen Wechsel unwirtschaftlich machen würden.

Der Ablauf bei der Überwachung von Vertragslaufzeiten bei Fremd-Geräteverträgen sieht damit so aus:

Die SDS kündigt bei Ihrem bisherigen Vertragspartner nicht nur die Abrechnungsdienstleistung, sondern auch die laufenden Geräteverträge zum Ablauf mit Verweis auf entsprechende Vertragspflichten, wie z. B. letztmaliger Austausch der Zähler bei einem Wartungsvertrag. Die Kündigungsbestätigung wird dem zuständigen SDS-Ansprechpartner übergeben, damit die Ablaufzeiten dort bekannt sind und eine Terminüberwachung gewährleistet werden kann.

Rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Verträge erhalten Sie unaufgefordert ein entsprechendes Angebot für den Austausch der fälligen Zähler. Mit diesem Service nimmt Ihnen SDS die Terminüberwachung der gekündigten Geräteverträge ab. Sie laufen damit nicht Gefahr, unbeabsichtigt ungeeichte Zähler in Ihrer Liegenschaft zu nutzen und somit Ihre Heizkostenabrechnung anfechtbar zu machen.

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